Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 13.02.2016 auf der BAB 2, km 3,4, in FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 132 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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