Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Darmstadt, A 67, km 23,0, Höhe AS DA-Griesheim, FR Mannheim-Basel um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 112 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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