Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Garbsen-Meyenfeld, auf der B 6, Abschnitt 470, Station 2,4, Richtung Hannover die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 mit Frontfoto ergab 110 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Zeugenfragebogen

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