Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Donaueschingen, BAB 864, km 84,676, AD Bad Dürrheim – AS Donaueschingen mit 16 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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