Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Gundersheim, auf der A 61, in Höhe km 331,1, FR Süden mit 34 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 164 km/h. Beweismittel: Vitronic, PoliScan Speed ,Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer übersandt.
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