Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,697, Karlsruhe-München ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 118 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330 mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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