Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Limbach, Dorfstraße 3, FR Ortsausgang. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Traffipax Traffiphot mit Foto 46 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Schmelz übersandte Formular Anhörung

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