Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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