Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Münchehagen, B 441, Abschnitt 70, ca. Station 927, FR Bad Rehburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 114 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nienburg/Weser übersandt.

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