In München, Richard-Strauss-Tunnel, Ri. Norden, Schreberweg, Block 84 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 mit Frontfoto ergab 82 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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