Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Ständlerstraße, Lichtmast 10, Ri. Osten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer, Foto wurden 140 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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