Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Tegernseer Landstraße, Hs,-Nr. 172, südlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 68 km/h mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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