Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niedernhausen, A 3, km 140,090, FR Frankfurt am Main die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 117 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 57 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät und Foto. Bußgeld: 350,00 €.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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