Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Pforzheim, BAB 8, km 233,500, Stuttgart-Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 143 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed FM1und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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