Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rheine, Neuenkirchener Straße, FR Sassestraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 77 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Rheine übersandt.
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