Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 378,150, FR Hockenheim einen Geschwindigkeitsverstoß mit 125 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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