Bei einer Geschwindigkeitsmessung in St. Leon-Rot, BAB 6, km 590,500, Mannheim-Heilbronn wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 150 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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