Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Staßfurt, 39443 Stadt Staßfurt, OT Förderstedt, Alte Üllnitzer Straße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 51 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung

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