Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 77694, Kehl, Straßburger Straße Hnr. 18, B 28, Fahrtrichtung BAB 5, AS Appenweier. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan FM11 mit Foto 69 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
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