Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, km 53,8, Gem. Hainichen, FR Dresden – Aachen mit 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Einseitensensor ES8.0 dokumentierte mit Foto 110 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Vordruck Anhörung
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