In Hamburg, Gorch-Fock-Wall, HNR 21, i. R. stadteinwärts wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 33 km/h überschritten. Gemessen wurden 83 km/h mit Lasergerät, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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