Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 28.09.2015 in Langenselbold, Niedergründauerstr. Höhe Nr. 34, Ri. Niedergründau, wurde mit 60 km/h bei erlaubten 30 km/h festgestellt. Messung mit Lasergerät.
Die nachfolgend aufgeführten Vorschriften wurden verletzt: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat.
Die Zentrale Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel ist die ermittelnde Dienststelle.
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