Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 28, km 79,498, RF Leer, AS Haarentor, Stadt Oldenburg mit 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung dokumentierte mit Foto 124 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Vordruck Anhörung
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