Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 101, Baustelle Eisenbahnbrücke, Abschnitt 630, ca. km 0,7, in FR Trebbin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 103 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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