Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 07.02.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit, auf der B 101, Ende der Ausbaustrecke, km 2,6, in Richtung Trebbin um 22 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 52 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor, ES3.0 , Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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