Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 07.02.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit, auf der B 101, Ende der Ausbaustrecke, km 2,6, in Richtung Trebbin um 22 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 52 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor, ES3.0 , Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.