Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 71, Suhlendorfer Kreuz, km 15,5, Abzweig Nestau, FR Uelzen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 101 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPHOT stat. Geschw., Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandt.
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