Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 87, Abschnitt 350, bei km 2,63, in FR Luckau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 97 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Vordruck Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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