Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 168,7, in FR Hamburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 82 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von  Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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