auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto wurden 110 km/h festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung /Zeugenfragebogen
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