Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 31.03.2016, BAB 10, Abschn. 251, km 0,775, Auffahrt Spandau zur BAB 10, in FR AD Werder wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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