Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 20,3, Höhe Brückenbauwerk, BW 8 Ü 1, in FR Prenzlau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 146 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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