Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 11, Höhe km 34.7, zw. AS Joachimsth. – AS Chorin, in FR Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 132 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Beweisfotooto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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