Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 11, Höhe km 36,5, in FR Prenzlau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 145 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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