Auf der BAB 13, bei km 60,59, in FR AS Lübbenau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto) wurden 139 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörungsbogen

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