Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 15, in Höhe km 4,5, in FR AS Vetschau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 93 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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