Mit 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf der BAB 2, bei km 2,2, in FR Berlin außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto ergab 156 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte  Vordruck Anhörung

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