Mit 41 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf der BAB 20, zw. AS Grevesmühlen und der AS Schönberg außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lichtmessverfahren mit Foto ergab 171 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Anhörung
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