Auf der BAB 25, Höhe AS zur BAB 1, Ri. Centrum wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 3 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 90 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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