Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, bei km 21,0
um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 108 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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