Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 28.10.2015 auf der BAB 71, Heldungen, Richtung Schweinfurt, km 21,5 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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