Mit 13 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ergab 133 km/h, Verwarnungsgeld von 20,00 € angeboten

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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