Mit 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf der BAB 9, Schkeuditzer Kreuz, Tangente, FR Berlin – Dresden außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Einseitensensor ESO 8.0 mit Foto ergab 84 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Zeugenfragebogen
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