Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, auf der Krefelder Straße, vor geg. Abfahrt B 36, Richt. Rheinfähre die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 75 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV 3 mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Mannheim erlassen.
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