Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 49, Abschnitt 220, bei km 0,0, FR Cottbus die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 101 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed. Bußgeld: 120,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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