Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 2, km 3.4, Fahrtrichtung Hannover am 19.09.2015. Gemessene Geschwindigkeit 146 km/h bei zulässigen 120 km/h , somit Überschreitung um 26 km/h. Messgerät: Einseitensensor ES3.0
Nachfolgende Vorschriften wurden verletzt: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat
Das Schreiben wurde von der Bußgeldstelle Hannover übersandt.
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