Am 16.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h in Mühlheim am Main, Offenbacher Straße, FR 1, Fahrtrichtung Eigenheim Straße überschritten. Zulässig 50 km/h, gemessen mit Lasergerät wurden 89 km/h.
Verletzte Vorschriften § 3 Abs 3, § 49 StVO, § §24 StVG, §25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Schreiben durch Zentrale Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel (Hessen) übersandt.
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