Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 101, Abschnitt 565, km 2,2, in FR Abfahrt Thyrow die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 121 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 41 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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