Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 22.09.2015, auf der BAB 13, km 59,85, in FR AS Lübbenau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 93 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, ES3.0, Frontfoto. Verwarnungsgeld: 20,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen mit Verwarnung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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