Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur , die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 133 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren, Messgerät TRAFFIPAX TraffStar S 330 und Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.

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