Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Suhl – Schweinfurt, EF AD Süd Harz, in Höhe km 131-129 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 122 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 42 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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